AGB – SCHWEIZ, Fassung: Januar 2025
JOBLABORUM Personalagentur

1. Vertragspartner
JOBLABORUM Personalagentur
Inh.: Esther Moreschini, Via delle Palade 57, 39012 Meran, Italien
Joblaborum kooperiert in der Schweiz mit der Schweizer Agentur Accurity, um sicherzustellen,
dass die Vermittlung von festangestelltem Personal an Schweizer Auftraggeber im Einklang mit
dem Schweizer Recht erfolgt; Accurity verfügt über den Status eines durch SECO lizenzierten
Anbieters der Status als SECO-lizenzierter Anbieter kann im offiziellen Portal überprüft
werden:
http://www.avg-seco.admin.ch/WebVerzeichnis/ServletWebVerzeichnis
Der Vertrag wird geschlossen zwischen der
JOBLABORUM Personalberatung
– im Folgenden Beauftragte genannt –
und dem Auftraggeber
– im Folgenden Auftraggeber genannt –.
2. Begriffsbestimmungen
∙Kandidat: Eine Person, die von dem Beauftragten im Rahmen der Personalvermittlung
vorgestellt wird und die für eine Anstellung beim Auftraggeber in Betracht gezogen
wird.
∙Auftraggeber: Eine natürliche oder juristische Person, die die Dienstleistungen des
Beauftragten in Anspruch nimmt, um geeignete Kandidaten zu finden.
3. Inhalt des Vertrages und Geltungsbereich
Der Beauftragte ist eine Personalberatung, deren Geschäftszweck die Vermittlung von
geeigneten Kandidaten an den Auftraggeber ist. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) gelten für jede Vorstellung eines Kandidaten durch den Beauftragten beim Auftraggeber.
Der Auftraggeber wird über die Geltung dieser AGBs informiert und nimmt diese mit dem
Suchauftrag zur Kenntnis.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Beauftragte ihrer Geltung
ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Im Einzelfall zwischen den Parteien getroffene,
individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher
Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung des Beauftragten
erforderlich.
Die Vereinbarung stellt keinen exklusiven Suchauftrag dar. Der Auftraggeber kann die
Leistungen vergleichbarer Unternehmen in Anspruch nehmen.
3.1. Vorstellung des Kandidaten
Der Kandidat gilt durch die Übermittlung von Informationen, die eine eindeutige Identifikation
seiner Identität ermöglichen, als vorgestellt (im Folgenden „Vorstellung“ genannt).
Wird innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung des Kandidaten ein Arbeitsvertrag
(unabhängig ob Teilzeit oder Vollzeit) zwischen dem Auftraggeber und dem vorgestellten
Kandidaten geschlossen, nehmen beide Parteien an, dass der Vertrag auf Basis der Vorstellung
des Kandidaten durch den Beauftragten geschlossen wurde.
Wird das Dossier eines Kandidaten in einer Holdinggesellschaft von einem Holdingbetrieb an
einen anderen Holdingbetrieb weitergegeben und kommt es infolgedessen zu einer
Festanstellung beim zweiten Holdingbetrieb, wird dennoch ein Honorar gemäß Ziffer 4 fällig.
4. Honorar
Basis für die Berechnung des Erfolgshonorars ist das vertraglich im Arbeitsvertrag vereinbarte
monatliche Bruttogehalt des anzustellenden Kandidaten, die Grundlage.
Dem Auftraggeber werden bei der Anstellung des Kandidaten folgende Honorare, exkl. MwSt.,
verrechnet:
• 2 Bruttomonatsgehälter der Fachkraft
Auf dem Prinzip der „Erfolgsbasis“ abgestützt, wird das Gesamthonorar nur verrechnet, wenn
ein Kandidat angestellt wird.
4.1. Zusätzliche Dienstleistung
Besonders vereinbarte Dienstleistungen werden zu den effektiven Kosten dem Auftraggeber in
Rechnung gestellt.
4.2. Garantie und Verantwortlichkeit
Sollte ein vom Beauftragten sorgfältig selektionierter und vom Auftraggeber angestellter
Kandidat während der Probezeit das Unternehmen des Auftraggebers verlassen, sind folgende
Rückerstattungen des bereits beglichenen Honorars vorgesehen:
∙50% des Honorars während des 1. Monates
∙30% des Honorars während des 2. Monates
∙15% des Honorars während des 3. Monates
∙Sollte der Kandidat das Arbeitsverhältnis vor dem 1. Arbeitstag auflösen werden 100%
des Honorars rückvergütet. Diese Rückvergütung wird auf das angegebene Konto des
Kunden überwiesen und wird nicht als Gutschrift verrechnet.
4.3 Fälligkeit der Zahlung
Die Rechnung ist 14 Tage ab Erhalt zu begleichen.
Die Rechnungsstellung erfolgt über Accurity.
5. Eignung des Kandidaten
Der Beauftragte prüft nach bestem Wissen und Gewissen alle Angaben des Kandidaten. Eine
Haftung für die Richtigkeit der Angaben oder die Einschätzung der Kandidaten wird nicht
übernommen. Die Prüfung der Eignung obliegt dem Auftraggeber.
6. Informationspflichten
Der Auftraggeber informiert den Beauftragten unverzüglich über Umstände, die sich auf die
Vermittlungstätigkeit auswirken können. Der Auftraggeber zeigt innerhalb von spätestens sieben
Tagen das Zustandekommen eines Vertrages mit dem Kandidaten an und legt die vertraglich
vereinbarte Vergütungshöhe offen und weist sie schriftlich durch geeignete Dokumente nach.
7. Geheimhaltung
Alle dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, die zur Durchführung der
Vermittlungstätigkeit notwendig sind, werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der
Informationen an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
8. Digitale Kommunikation
Der Auftraggeber und der Beauftragte vereinbaren, dass die Kommunikation über E-Mail und
andere digitale Plattformen rechtsverbindlich ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die
Parteien verpflichten sich, aktuelle Kontaktinformationen zu hinterlegen.
9. Anwendbares Recht
Alle Bestimmungen des Vertrages unterliegen dem schweizerischen Recht.
10. Nebenabreden und Salvatorische Klausel
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Diese Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft
gesetzt werden. Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt
nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages. Jede Vertragspartei hat eine
schriftliche Ausfertigung dieses Vertrages erhalten.
Anexo – Zusatz

Projekt „IMP“ (International Mobility Project)
Ein innovatives Personalmanagement-Modell für den Schweizer Gesundheitsmarkt
Das Projekt „IMP – International Mobility Project“ wurde speziell für den Schweizer
Arbeitsmarkt entwickelt, um Kliniken eine planbare, nachhaltige und qualitätsgesicherte
Personalgewinnung zu ermöglichen.
Projektbeschreibung
Bei einem verbindlichen Auftrag zur Personalrekrutierung mit einer Mindestanzahl von fünf
vakanten Stellen für diplomiertes Pflegefachpersonal, wird eine auf Ihre Einrichtung
zugeschnittene Rekrutierungskampagne im Herkunftsland der Bewerber (Italien) exklusiv für
Sie gestartet. Dabei berücksichtigen wir Ihre spezifischen Anforderungen, Kriterien und
organisatorischen Besonderheiten.
Unsere Leistungen im Rahmen des Projekts:
∙Zielgerichtete Rekrutierung im Herkunftsland (Italien) in enger Abstimmung mit Ihrem
Haus.
∙Beratung, Vorauswahl und Eignungsprüfung der Kandidatinnen und Kandidaten auf
Basis professioneller und fachlicher Kompetenz.
∙Organisation und Begleitung des Auswahlverfahrens (persönlich vor Ort oder online).
∙Sprachliche Qualifizierung: Nach erfolgreicher Auswahl beginnen die Kandidaten einen
B2-Deutschkurs mit Schwerpunkt Pflege an akkreditierten Sprachschulen im
Heimatland. Die Kurskosten tragen die Kandidaten selbst.
∙Laufende Betreuung während der gesamten Qualifizierungsphase, inkl. strukturierter
Meetings, Informationsweitergabe und Unterstützung bei Anerkennungsprozessen.
∙Anerkennungsmanagement: Nach Abschluss des Sprachkurses liegen in der Regel
bereits die SRK-Anerkennung, ein positiver Bescheid oder ein Eintrag im NAREG-
Register vor. Zudem sind alle Personalunterlagen für Ihre HR-Abteilung vollständig
aufbereitet.
∙Abschlussprüfung durch Schnuppertag: Im Rahmen eines Probetages evaluieren Sie, ob
eine Anstellung als diplomierte Pflegefachkraft oder als Fachangestellte Gesundheit
(FaGe) erfolgt. Eine Ablehnung ist bei nicht ausreichender Eignung möglich.
Rahmenbedingungen
∙Relocation-Bonus: Nach erfolgreicher Anstellung erhalten die Fachkräfte einen Bonus,
der 50 % der Sprachkurskosten abdeckt – finanziert durch uns.
∙Keine vertraglichen Bindungen für die Kandidaten: Es bestehen weder finanzielle
Rückzahlungsverpflichtungen noch Bleibeklauseln.
∙Anlehnung an EU-Mobilitätsprogramm: Das Projekt orientiert sich am EURES TMS-
Programm (2025–2027) der Europäischen Kommission, dessen Partner wir sind. Es
wurde vom SECO als besonders förderwürdig im Sinne fairer Mobilität bewertet.
∙Keine Kostenrisiken für Sie: Die Teilnahme am Projekt ist für Ihre Einrichtung
vollständig kostenneutral – nur im Erfolgsfall (nach Anstellung) wird ein
einmaliges Honorar von CHF 10.000 pro Kandidat fällig. (Honorar verhandelbar ab
einem Auftrag von 10 Fachkräften)

Ihre Vorteile auf einen Blick
∙„Exklusiv für Ihre Einrichtung rekrutiertes und vorbereitetes Fachpersonal aus Italien (EU) – darunter diplomiertes Pflegefachpersonal, Hebammen sowie Ärztinnen und Ärzte – mit gesicherter Anerkennung der Qualifikationen sowie gesicherter Arbeitserlaubnis für den Einsatz in der Schweiz.“
∙Keine parallele Vermittlung an andere Arbeitgeber
∙Kein finanzielles Risiko, kein administrativer Mehraufwand
∙Frühzeitige und planbare Personaleinsatzplanung
∙Vermeidung teurer Ad-hoc-Lösungen bei Personalengpässen
∙Unterstützung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungsqualität
∙Das „IMP“ Programm kann individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst, bzw. kann
individuell gestaltet werden.
Wenn dieses zukunftsorientierte Projekt Ihr Interesse geweckt hat, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Gerne stellen wir Ihnen alle Details persönlich vor.