Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Januar 2025
JOBLABORUM Personalberatungsagentur

Inh.: Esther Moreschini
Via delle Palade 57, 39012 Meran, Italien

1. Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen
zwischen:
JOBLABORUM Personalberatungsagentur – nachfolgend „Beauftragte“ genannt –
und dem jeweiligen Auftraggeber,
welcher die Personalvermittlungsleistungen der Beauftragten in Anspruch nimmt.

2. Begriffsbestimmungen
∙Kandidat: Eine vom Beauftragten im Rahmen der Personalvermittlung präsentierte
Person, die für eine Anstellung beim Auftraggeber vorgesehen ist.
∙Auftraggeber: Eine natürliche oder juristische Person, die die Vermittlungsdienste des
Beauftragten in Anspruch nimmt.

3. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
Die Beauftragte ist als Personalberatungsagentur tätig, spezialisiert auf qualifizierte Fachkräfte,
insbesondere aus Italien und dem EU-Ausland.
Diese AGB gelten für alle Leistungen der Beauftragten gegenüber dem Auftraggeber,
insbesondere für die Vorstellung von Kandidaten zwecks Festeinstellung.
Abweichende AGB des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich
durch die Beauftragte bestätigt wurden. Individuell getroffene schriftliche Vereinbarungen
haben Vorrang.
Der Vertrag begründet keine Exklusivität – der Auftraggeber ist nicht daran gehindert, andere
Agenturen zu beauftragen.

3.1. Vorstellung von Kandidaten
Ein Kandidat gilt als vorgestellt, sobald dem Auftraggeber personenbezogene Informationen
(z. B. Lebenslauf, Profil) übermittelt werden, die eine Identifikation ermöglichen.
Kommt innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung ein Anstellungsvertrag (gleich welcher
Art) zustande, gilt dies als erfolgreiche Vermittlung.
Wird das Dossier eines Kandidaten innerhalb eines Konzerns an ein anderes verbundenes
Unternehmen weitergegeben und dort eine Anstellung vorgenommen, entsteht ebenfalls ein
Vergütungsanspruch gemäß Ziffer 4.

4. Honorar
Das Honorar basiert auf dem im Arbeitsvertrag vereinbarten monatlichen Bruttogehalt des
Kandidaten.
Der Beauftragten steht ein Beratungshonorar in Höhe von:
∙2 Bruttomonatsgehältern der Fachkraft
(zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) zu.
Das Honorar ist ausschließlich erfolgsbasiert – es entsteht nur bei tatsächlichem
Zustandekommen eines Arbeitsvertrags.

4.1. Zusatzleistungen
Zusätzlich vereinbarte Leistungen (z. B. Anerkennungsverfahren, Sprachkurse,
Reiseorganisation) werden dem Auftraggeber nach tatsächlichem Aufwand separat in
Rechnung gestellt.

4.2. Garantie und Rückvergütung
Verlässt ein vom Beauftragten sorgfältig ausgewählter und angestellter Kandidat während der
Probezeit das Unternehmen, oder wird gekündigt, gelten folgende Rückerstattungsregelungen:
∙50 % Rückerstattung des Honorars
Hinweis: Die Rückvergütung erfolgt auf das vom Auftraggeber angegebene Konto und wird
nicht als Gutschrift verrechnet.

4.3. Zahlungsbedingungen
∙Die Rechnung erfolgt bei Stellenantritt und ist innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt ohne
Abzug fällig.

5. Eignungsprüfung
Die Beauftragte trifft die Kandidatenauswahl nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Haftung
für die inhaltliche Richtigkeit der Bewerberangaben oder deren berufliche Eignung wird
ausgeschlossen.
Die finale Prüfung der fachlichen und persönlichen Eignung obliegt dem Auftraggeber.

6. Informationspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
∙den Beauftragten unverzüglich über alle relevanten Änderungen zu informieren, die die
Vermittlung betreffen
∙das Zustandekommen eines Arbeitsvertrags mit einem Kandidaten innerhalb von 7
Tagen schriftlich anzuzeigen
∙das vereinbarte Bruttogehalt nachzuweisen (z. B. durch Vorlage des Arbeitsvertrags)

7. Vertraulichkeit
Sämtliche vom Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen sind
vertraulich zu behandeln.
Eine Weitergabe an Dritte oder konzernfremde Stellen ist ohne vorherige schriftliche
Zustimmung unzulässig.

8. Digitale Kommunikation
Die Parteien erklären sich mit der rechtsverbindlichen Kommunikation per E-Mail oder
anderen digitalen Kanälen einverstanden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Beide Seiten verpflichten sich, stets aktuelle Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen.

09. Nebenabreden und Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche
Nebenabreden sind nicht wirksam.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung,
die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Projektbezogene Personalrekrutierung aus
Italien
Stand: Juli 2025

1. Vertragsgegenstand
Ziel dieser Vereinbarung ist die projektbezogene Unterstützung des Auftraggebers bei der
Rekrutierung qualifizierter Fachkräfte aus Italien
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Leistungen zu erbringen:
∙Organisation der Personalauswahl (Castingtage) in Italien,
∙Organisation von Deutsch-Sprachkursen in Kooperation mit lokalen. akkreditierten
Sprachschulen,
∙Begleitung der Bewerber bei den erforderlichen bürokratischen Schritten im
Heimatland.

2. Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich insbesondere zu folgenden Leistungen:
1.Sichtung des vom Auftraggeber mitgeteilten Personalbedarfs und Anforderungsprofils.
2.Projektaufruf und Vorauswahl geeigneter Kandidaten in Italien.
3.Organisation und Durchführung von Castingtagen in Italien mit Vorlaufzeit und
Teilnahme von Vertretern des Auftraggebers (Anreise- und Übernachtungskosten trägt
der Auftraggeber).
4.Koordination von Deutschkursen (inkl. Kursplanung, Betreuung der Teilnehmenden).
5.Unterstützung bei der Anerkennung von Qualifikationen, Dokumentenverfahren,
Übersetzungen, etc.
6.Organisation der Einreise und Relocation der vermittelten Pflegekräfte nach
Deutschland.
7.Keine Garantie auf erfolgreichen Abschluss oder langfristige Bindung – die Tätigkeit ist
auf die Organisation und Umsetzung der vereinbarten Leistungen beschränkt.
8.Die Projekte erfolgen ggf. unter Nutzung von Mobilitätsprogrammen wie EURES
TMS, sofern die Kriterien erfüllt sind. Die Fachkräfte können hierüber Fördermittel
beantragen. Arbeitgeber werden als faire und transparente Projektpartner innerhalb des
Programms eingebunden.

3. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich zu:
1.Bereitstellung des Anforderungsprofils und der arbeitsvertraglichen
Rahmenbedingungen (Entgelt, Einsatzbereich, Arbeitszeiten, etc.).
2.Mitarbeit bei administrativen Anforderungen im Rahmen von EURES-TMS (z. B.
Registrierung, Datenpflege).
3.Teilnahme an Castingtagen und verbindliche Auswahl geeigneter Kandidaten.
4.Übermittlung von Vorverträgen oder „Letters of Intent“ spätestens 2 Werktage vor
Beginn des Sprachkurses.
5.Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags mit den Bewerbern nach erfolgreichem
Sprachkurs und Anreise.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
a) Honorarmodell
Die Vergütung des Auftragnehmers berechnet sich wie folgt (je Pflegekraft, auf Basis des
Bruttomonatsgehalts):
∙1–10 Fachkräfte: 2 Bruttomonatsgehälter
∙11–20: 97 % von 2 Bruttomonatsgehältern
∙21–30: 94 %
∙31–40: 91 %
∙41–50: 88 %
b) Zahlungsstaffelung
Die Vergütung wird in drei Teilen fällig:
1.35 % – in vier monatlichen Raten ab Beginn des Sprachkurses
2.35 % – bei Arbeitsaufnahme in Deutschland
3.30 % – nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit (6 Monate)
c) Rückzahlung / Ausfallregelungen
∙Bei Ausscheiden vor Arbeitsbeginn wird der bereits gezahlte Betrag vollständig
erstattet, sofern innerhalb von 4 Wochen kein Ersatzkandidat gestellt werden kann.
∙Bei Ausscheiden während der Probezeit entfällt der Anspruch auf die letzte Tranche
(30 %).
d) Vermittlung außerhalb des Programms
Für Fachkräfte, die nicht über das strukturierte Programm rekrutiert werden (z. B. bereits in
Deutschland ansässige Bewerber), beträgt das Honorar 2 Bruttomonatsgehälter, zahlbar in
zwei Raten (50 % bei Arbeitsaufnahme, 50 % nach der Probezeit).
e) Zahlungsziel
Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzüge zur Zahlung
fällig.

5. Gebühren und Zusatzkosten
a) Organisation Castingtage
Für jeden Castingtages in Italien wird eine Organisationspauschale von 1.250 EUR berechnet.
Diese wird beim zweiten Teilhonorar (Ziffer 4.b.2) anteilig verrechnet.
b) Absagekosten
Sagt der Auftraggeber einen bestätigten Castingtermin weniger als 4 Wochen vor dem Termin
ab, fällt eine Stornogebühr von 5.000 EUR an, zur Abdeckung entstandener Auslagen.

6. Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur strikten Vertraulichkeit sämtlicher interner
Informationen und Daten des Auftraggebers.
Personenbezogene Daten der Bewerber werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung
verwendet und nach Projektende gemäß Datenschutzbestimmungen gelöscht.
Die gleichen Verpflichtungen sind auch an eingesetzte Unterauftragnehmer weiterzugeben.

7. Vertragsdauer und Kündigung
Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung beider Parteien in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit
geschlossen.
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende
schriftlich gekündigt werden.

8. Aufbewahrung von Unterlagen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche geschäftsrelevanten Unterlagen sicher, zugriffs-
und datenschutzkonform aufzubewahren.
Zugriff durch Dritte ist nur zulässig, sofern gesetzliche Vorgaben dies vorschreiben.

9. Schlussbestimmungen
∙Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
∙Dies gilt auch für eine Abänderung dieser Schriftformklausel.
∙Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein,
wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst
nahekommt.